Am 2. August 2026 ist in Europa ein Gesetz scharf gestellt worden, auf das sich Unternehmen zwei Jahre lang vorbereitet haben. Fünf Tage vorher hat die EU es nochmals umgeschrieben.

Wer die Berichterstattung der letzten Wochen verfolgt hat, ist vermutlich verwirrt. Zu Recht. Wir bringen Ordnung in die Sache und beantworten die Frage, die für Sie zählt: Betrifft der EU AI Act auch die Schweiz, wenn Ihr Unternehmen hier sitzt?

Was der EU AI Act ist

Die KI-Verordnung der EU ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz. Sie ist seit August 2024 in Kraft, wird aber gestaffelt anwendbar. Der Grundgedanke ist einfach: Je grösser das Risiko einer Anwendung, desto strenger die Pflichten.

Ein Spamfilter fällt in die niedrigste Kategorie. Ein System, das über Kreditwürdigkeit oder Bewerbungen entscheidet, gilt als Hochrisiko. Und einige Anwendungen sind vollständig verboten, etwa Social Scoring oder biometrische Massenüberwachung.

Was am 2. August 2026 tatsächlich passiert ist

Juristisch ist der Begriff Inkrafttreten hier irreführend. In Kraft ist die Verordnung seit zwei Jahren. Was seit Sonntag beginnt, ist die allgemeine Geltung, und damit vor allem die behördliche Durchsetzbarkeit.

Vor diesem Datum galten bereits zwei Stufen:

  • Seit Februar 2025 die Verbote bestimmter Praktiken sowie die Pflicht, Mitarbeitende im Umgang mit KI zu schulen
  • Seit August 2025 die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle

Was die EU kurz vor Toresschluss verschoben hat

Am 24. Juli 2026 wurde die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung zur KI im Amtsblatt der EU veröffentlicht, drei Tage später trat sie in Kraft. Sie verschiebt die aufwendigsten Pflichten deutlich nach hinten:

PflichtBisherNeu
Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III)2. August 20262. Dezember 2027
Eingebettete Hochrisiko-Systeme (Anhang I)2. August 20272. August 2028
Transparenzpflichten (Artikel 50)2. August 2026unverändert

Der Grund ist pragmatisch. Die technischen Normen und die zuständigen Behörden waren schlicht nicht rechtzeitig bereit. Die Pflichten entfallen also nicht, sie kommen später.

Einen Überblick über den Stand der Umsetzung in den einzelnen Ländern führt die Übersicht der nationalen Umsetzungspläne.

Zeitstrahl EU AI Act: Fristen von Februar 2025 bis August 2028

Was jetzt gilt und die meisten Unternehmen betrifft

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wurden nicht verschoben. Sie gelten seit dem 2. August 2026. Und genau diese betreffen sehr viele Unternehmen, ohne dass es ihnen bewusst ist:

Chatbots müssen erkennbar sein. Wer auf seiner Website einen KI-gestützten Chat betreibt, muss Besuchern deutlich machen, dass sie nicht mit einem Menschen sprechen.

KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Das betrifft Bilder, Audio und Video, und unter bestimmten Voraussetzungen auch Texte.

Deepfakes müssen offengelegt werden. Also Inhalte, die reale Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen.

Dazu kommt eine neue verbotene Praktik ab dem 2. Dezember 2026: KI-Systeme, die ohne Einwilligung intime Bildaufnahmen realer Personen erzeugen.

Die Bussen sind erheblich. Bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Verstössen gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent.

Gilt der EU AI Act in der Schweiz?

Die Schweiz hat kein KI-Gesetz. Der Bundesrat hat sich im Februar 2025 bewusst gegen ein umfassendes eigenes Regelwerk entschieden. Stattdessen soll die KI-Konvention des Europarats ratifiziert und bestehendes Recht punktuell angepasst werden. Eine Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2026 erarbeitet.

Den offiziellen Stand dazu führt das Bundesamt für Kommunikation. Eine gut nachgeführte Übersicht der politischen Entwicklung bietet ausserdem AlgorithmWatch CH.

Das klingt entspannt. Ist es aber nur bedingt.

Denn der AI Act wirkt über die EU-Grenze hinaus. Massgeblich ist nicht, wo ein Unternehmen sitzt, sondern wo die Ergebnisse eines KI-Systems verwendet werden. Ein Schweizer Unternehmen ist damit erfasst, wenn es:

  • ein KI-gestütztes Produkt an Kundinnen und Kunden in der EU verkauft
  • eine Website betreibt, die sich erkennbar an EU-Kundschaft richtet
  • Tochtergesellschaften in der EU mit KI-Anwendungen beliefert

Für ein Handwerksunternehmen mit rein regionaler Kundschaft ändert sich zunächst wenig. Für alle mit Geschäft über die Grenze lohnt sich ein genauer Blick.

Sonderfall Liechtenstein

Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Sobald der AI Act ins EWR-Abkommen übernommen ist, gilt er dort unmittelbar, genau wie in der EU. Dieser Prozess läuft.

Die Initiative Digital Liechtenstein hat früh darauf hingewiesen, dass im Fürstentum dieselben Regeln gelten werden wie in der EU.

Für Unternehmen im Fürstentum bedeutet das: Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Und das Marktortprinzip greift ohnehin schon heute, sobald Geschäft in die EU reicht.

Was Sie jetzt konkret tun können

Sie brauchen keine Compliance-Abteilung. Aber vier Schritte lohnen sich:

1. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Wo im Unternehmen wird KI eingesetzt? Die meisten unterschätzen das. Übersetzungstools, Textassistenten, Bildgeneratoren, Chatbots, Bewerbungssoftware. Vieles läuft mit, ohne dass es je bewusst eingeführt wurde.

2. Klären Sie Ihre Rolle. Entwickeln Sie KI-Systeme, oder nutzen Sie fremde? Die Pflichten unterscheiden sich erheblich. Die meisten KMU sind Betreiber, nicht Anbieter.

3. Prüfen Sie Ihre Website. Läuft ein Chatbot? Ist er als solcher gekennzeichnet? Verwenden Sie KI-generierte Bilder? Das sind die Punkte, die seit Sonntag gelten. Gerne schauen wir uns Ihre Website im Rahmen unserer Website-Betreuung an.

4. Schulen Sie Ihr Team. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025 und wird gerne übersehen. Sie verlangt keine Zertifikate, aber ein Grundverständnis dafür, was die eingesetzten Werkzeuge tun und wo ihre Grenzen liegen.

In eigener Sache

Wir setzen bei Swiss Media Design selbst KI ein. Für Recherche, für Entwürfe, für die Verteilung von Beiträgen auf unseren Kanälen. Dieser Text ist unter Mitwirkung eines KI-Systems entstanden, redaktionell geprüft und verantwortet von einem Menschen.

Wir schreiben das nicht aus Pflichtgefühl, sondern weil Transparenz an dieser Stelle das Mindeste ist, was man erwarten darf. Wer über Kennzeichnungspflichten schreibt, sollte selbst kennzeichnen.

Fazit

Der 2. August 2026 war kein Erdbeben, aber auch kein Nichtereignis. Die grossen Pflichten für Hochrisiko-Systeme sind auf Ende 2027 verschoben. Was jetzt gilt, sind die Transparenzregeln, und die betreffen deutlich mehr Unternehmen, als viele denken.

Für Schweizer KMU ohne EU-Geschäft besteht kein akuter Handlungsdruck. Für alle anderen gilt: Die Bestandsaufnahme kostet einen Nachmittag. Sie später nachholen zu müssen, kostet mehr.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website betroffen ist? Melden Sie sich bei uns, wir schauen es gemeinsam an.

Häufige Fragen

Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?

Nicht direkt, aber über das Marktortprinzip. Massgeblich ist, wo die Ergebnisse eines KI-Systems verwendet werden. Schweizer Unternehmen mit Kundschaft, Produkten oder Tochtergesellschaften in der EU sind erfasst.

Was gilt seit dem 2. August 2026?

Die allgemeine Geltung der Verordnung und damit die behördliche Durchsetzbarkeit. Konkret betreffen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 die meisten Unternehmen: Chatbots müssen erkennbar sein, KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden.

Was hat der Digital Omnibus verschoben?

Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Eigenständige Systeme neu ab 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme ab 2. August 2028. Die Transparenzpflichten blieben unverändert.

Hat die Schweiz ein eigenes KI-Gesetz?

Nein. Der Bundesrat hat sich für die Ratifikation der Europarats-Konvention und punktuelle Anpassungen bestehender Gesetze entschieden. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen.

Gilt der EU AI Act in Liechtenstein?

Liechtenstein gehört zum EWR. Nach Übernahme ins EWR-Abkommen wird die Verordnung dort unmittelbar anwendbar sein. Dieser Prozess läuft. Das Marktortprinzip greift bereits heute.

Wie hoch sind die Bussen?

Bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstössen gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent.

Quellen

Stand: 7. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Betroffenheit Ihres Unternehmens wenden Sie sich an eine Fachperson.

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